Hilfeleitungen in Steuersachen durch
einen Steuerberater müssen nach der Steuerberatergebührenverordnung
(StBGebV) abgerechnet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese
Gebührenordnung schreibt jedoch keine festen Honorare vor, sondern legt
vielmehr Gebührenrahmen für die einzelnen Tätigkeiten fest.
Innerhalb des Gebührenrahmens kann der Steuerberater sein Honorar
festlegen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände,
insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der
Schwierigkeit der im konkreten Fall erbrachten Leistungen.
Das erste Informationsgespräch
ist in meiner
Kanzlei kostenlos. Hier können Sie sich einen ersten Eindruck
verschaffen.
Alle weiteren Leistungen werden
entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet. Mit
welchen Kosten Sie im Einzelfall rechnen können, teile ich Ihnen gerne
vorab mit.
Eine
gute Übersicht über Leistungen und Vergütungen von Steuerberatern
bietet Ihnen die Übersicht der
Bundessteuerberaterkammer.