Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum
Steuernzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
Amschel Meyer Rothschild (1743 - 1812)

Es
ist Ihr gutes Recht nicht mehr Steuern zu zahlen, als Sie nach dem
Gesetz müssen. Leider wird die steuerliche Gesetzgebung immer komplizierter.
Durch Unkenntnis von steuerlichen Gegebenheiten werden so jährlich
Unsummen dem Finanzamt geschenkt. Damit Sie zu Ihrem guten Recht
kommen, stehe ich Ihnen mit meinen Fähigkeiten und Kenntnissen gern
zur Seite.
Mit
Anfang 30 Jahren bin ich nicht gerade in der Altersklasse in der
man sich üblicher Weise einen Steuerberater vorstellt. Jedoch ist
diese Jugend und Dynamik bei der Schnelllebigkeit der Steuergesetze,
wie wir sie in den vergangenen Jahren erlebt haben, oft von Vorteil.
Werdegang
Meine
Ausbildung habe ich in der Finanzverwaltung des Landes Brandenburg
genossen. Im Rahmen dieser Ausbildung begann ich im Jahre 1994 ein
steuerrechtliches Studium zum Diplom-Finanzwirt (FH), das
ich 1997 erfolgreich abschloss. Bis ins Jahr 1998 war ich dann als
Steuerprüfer beim Finanzamt tätig.
Da
mich diese Tätigkeit jedoch nicht befriedigte, wechselte ich die
Seiten und ging zu den "Guten". Ich begann in einer mittelgroßen
Kanzlei in Brandenburg als leitender Angestellter. Nach Absolvierung
der vierjährigen Praxisphase nach dem Studium, nahm ich erfolgreich
am Steuerberaterexamen 2001 teil und wurde im April 2002
durch die Steuerberaterkammer des Landes Brandenburg zum Steuerberater
bestellt.
Nach
dem Motto "was du nicht in jungen Jahren schaffst, schafft
später nur schwerlich" habe ich mich zum Jahresende 2002 selbständig
gemacht.