Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
Amschel Meyer Rothschild (1743 – 1812)
Es ist Ihr gutes Recht nicht mehr Steuern zu zahlen, als Sie nach dem Gesetz müssen. Leider wird die steuerliche Gesetzgebung immer komplizierter. Durch Unkenntnis von steuerlichen Gegebenheiten werden so jährlich Unsummen dem Finanzamt geschenkt. Damit Sie zu Ihrem guten Recht kommen, stehen mein Team und ich Ihnen mit meinen Fähigkeiten und Kenntnissen gern zur Seite.
Werdegang
Meine Ausbildung habe ich in der Finanzverwaltung des Landes Brandenburg genossen. Im Rahmen dieser Ausbildung begann ich im Jahre 1994 ein steuerrechtliches Studium zum Diplom-Finanzwirt (FH), das ich 1997 erfolgreich abschloss. Bis ins Jahr 1998 war ich dann als Steuerprüfer beim Finanzamt tätig.
Da mich diese Tätigkeit jedoch nicht befriedigte, wechselte ich die Seiten und ging zu den „Guten“. Ich begann in einer mittelgroßen Kanzlei in Brandenburg als leitender Angestellter. Nach Absolvierung der vierjährigen Praxisphase nach dem Studium, nahm ich erfolgreich am Steuerberaterexamen 2001 teil und wurde im April 2002 durch die Steuerberaterkammer des Landes Brandenburg zum Steuerberater bestellt.
Nach dem Motto „was du nicht in jungen Jahren schaffst, schafft später nur schwerlich“ habe ich mich zum Jahresende 2002 selbständig gemacht und bin seit dem als Steuerberater in Rathenow tätig.